Ich bin Facharzt für:
Chirurgie
Unfallchirurgie
Orthopädie und Unfallchirurgie
Spezielle Unfallchirurgie
Spezielle Orthopädische Chirurgie
Spezielle Kinderorthopädie
Mit Zusatzbezeichnung:
Sportmedizin
Chirotherapie
Notfallmedizin
Ich bin ein langjährig tätiger Spezialist für Begutachtungen.
Leistungen:
Medizinischer Sachverständiger
Als Sachverständiger bin ich tätig für verschiedene Bereiche:
- Sachverständiger für Gerichte (OLG, LG, LSG, SG)
- Sachverständiger für Berufsgenossenschaften
- Sachverständiger für Versicherungen
- Sachverständiger für Rechtsanwälte
Medizinischer Gutachter
Die Bezeichnung „medizinischer Gutachter“ ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht geschützt.
Die Berufsordnungen (BO) der Landesärztekammern in den Bundesländern verpflichten dem Grunde nach jeden approbierten Arzt, bei Bedarf ein Sachverständigengutachten zu erstellen.
Die Gründe, die einen Zeugen berechtigen, ein Zeugnis zu verweigern, berechtigen auch den medizinischen Gutachter, einen Gutachtensauftrag abzulehnen. Ein Gericht kann einen Sachverständigen von der Erstattung eines Gutachtens entbinden.
Ein medizinischer Gutachter muss nachweisen, dass er eine besondere Fachkunde in Verbindung mit einem überdurchschnittlichen Fachwissen über ein bestimmtes Gebiet aufweist. Hierzu dienen neben seiner Approbation bestimmte Zusatzausbildungen.